Wir danken Dir, dass Du Dich für ein Angebot der ROBAIR PARAGLIDING GMBH (im folgenden ROBAIR genannt) interessierst. Die nachstehend festgehaltenen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Dir und der ROBAIR für von ROBAIR angebotene Leistungen, Verkäufe und von ROBAIR veranstaltete Reisearrangements. Aufträge werden von angestellten oder beauftragten Personen durchgeführt. Das Vertragsverhältnis besteht aber zwischen Dir und der ROBAIR. Der Begriff ROBAIR schliesst im Folgenden von ROBAIR beauftragte Personen und Unternehmen mit ein
Als Kunde bestätigst Du, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1. ALLGEMEINES

ROBAIR verpflichtet sich, sämtliche Aktivitäten nach den Weisungen des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) beziehungsweise des SHV (Schweizerischer Hängegleiter-Verband) und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
Den Anweisungen sämtlicher Mitarbeiter und beauftragter Personen oder Subunternehmer ist unbedingt und jederzeit Folge zu leisten.
Flugtechnische und organisatorische Entscheidungen werden nur durch ROBAIR gefällt.
Vernunft, Eigenverantwortung und Selbständigkeit werden bei allen Aktivitäten vorausgesetzt.

2. KUNDE; MÜNDIGKEIT, GESUNDHEIT, MEDIKAMENTE, DROGEN, ALKOHOL, AUSRÜSTUNG

  1. Minderjährige oder entmündigte Personen benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.
  2. Bei allen Aktivitäten wird eine gute, flugtaugliche Gesundheit vorausgesetzt.
  3. Du verpflichtest Dich, ROBAIR über jegliche gesundheitlichen Probleme aufzuklären.
  4. Du verpflichtest Dich, ROBAIR über jegliche Medikamenteneinnahme, insbesondere Psychopharmaka, aufzuklären.
  5. Du darfst unter keinen Umständen unter Drogen- und Alkoholeinfluss und dergleichen stehen.
  6. Du verpflichtest Dich, bei sämtlichen Aktivitäten einen zum Flugsport geeigneten Helm und hohes, festes Schuhwerk zu tragen. ROBAIR kann zusätzliche Vorgaben (z.B. Lange Hosen, warme Kleidung, Handschuhe, o.ä.) machen.

3. ANMELDUNG, BESTÄTIGUNG UND ZAHLUNG

  1. Mit Deiner Anmeldung bietest Du der ROBAIR den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme Deiner Anmeldung und deren Bestätigung durch ROBAIR zustande.
  2. Die Bezahlung richtet sich nach folgenden Bedingungen:
  3. Sämtliche Kosten sind 30 Tage ab Rechnungsdatum oder zum Beginn der Aktivität zu entrichten, je nachdem was früher eintritt. Aktivitäten können erst nach vollständiger Bezahlung durchgeführt werden.
  4. Bei Tandemflügen ergibt sich der Name des Luftfrachtführers und des Passagiers aus der Korrespondenz.

4. PERSONAL & MATERIAL

  1. Angestellte oder beauftragte Personen von ROBAIR verfügen über die der Aktivität entsprechenden amtlichen Ausweise.
  2. Verwendetes Material von ROBAIR ist für die Aktivität geeignet und ordnungsgemäss gewartet.
  3. Bei Tandemflügen gilt der Pilot als Kommandant des Fluggeräts.
  4. Du verpflichtest Dich, das Leih- und Schulungsmaterial sorgfältig zu gebrauchen. Schäden an Leih- und Schulungsmaterial, welche durch Deinen unsorgfältigen Gebrauch entstehen, gehen vollumfänglich zu Deinen Lasten.

5. TERMINE, DAUER & ANNULLIERUNG

  1. Termine für die Durchführung von Aktivitäten werden vorgängig (auch kurzfristig) vereinbart. Änderungen des Durchführungstermins können aufgrund des Wetters oder aus organisatorischen Gründen notwendig werden. ROBAIR entscheidet endgültig, ob die Durchführung einer Aktivität möglich ist oder nicht. Nach Möglichkeit wird die Aktivität auf den nächsten freien Termin verschoben. Ist ein Ausweichtermin nicht möglich und liegen die Gründe für die Absage des ursprünglichen Termins nicht bei Dir, so kannst Du den bezahlten Flugpreis zurückfordern.
  2. Die Dauer einer Aktivität richtet sich nach den Wetterverhältnissen. Ist Dir eine Mindestdauer zugesichert worden und konnte diese nicht erreicht werden, so kannst Du pro rata der effektiven zur zugesagten Zeit, die Differenz des Preises zurückfordern. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  3. Schnuppertage und Tandemflüge: Können bis spätestens 48 Stunden vor Anlassbeginn kostenfrei verschoben oder annulliert werden. Danach ist der volle Betrag fällig.
  4. Aus-/ Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.
  5. Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Dir und der ROBAIR auszuhandeln.
  6. Reisen: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, und massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei ROBAIR bzw. bei Dir. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Deiner Erklärung bei ROBAIR.
  7. Solltest Du von einer Reise zurücktreten müssen ergeben sich folgende Annullierungsgebühren:
    Anzahl Tage vor Reisebeginn Mehr als 60 Tage 60-31 Tage 30-0 Tage
    Höhe der Annullierungskosten (im Verhältnis zum Bruttoreisepreis) 25% 50% 100%
    Für sämtliche Annullierungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.— pro Person in Rechnung gestellt.
  8. Bei Annullierung eines Vertrages vor dessen Beginn aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder behördlichen Massnahmen, durch welche die Einhaltung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde, oder bei Nichterreichen der kalkulierten Mindestteilnehmerzahl im Rahmen einer Unterschreitung der Wirtschaftlichkeitsgrenze bei der Vertragsdurchführung gelten besondere Bedingungen. Erfolgt die Annullierung durch ROBAIR, erhältst Du alle für die betreffende Reise einbezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
    Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Du eine solche abgeschlossen hast. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen ROBAIR-Arrangements obligatorisch.

6. VERTRAGSUNTERBRUCH

  1. Solltest Du aus irgendeinem Grund die Aktivität ohne Verschulden der ROBAIR vorzeitig abbrechen, so kann Dir der Preis nicht rückerstattet werden.
  2. Reisen: In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Dir die ROBAIR-Reiseleitung so weit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachte in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist.

7. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Leistungsumfang des Vertrags ist in unseren Informationsorganen aufgeführt. In der Schulungspauschale ist die Flugausrüstung bis zum 5 Höhenflug inbegriffen. ROBAIR ist verpflichtet, Dich von Leistungsänderungen, die den Gesamtumfang der Vertragsleistung beeinträchtigen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies zeitlich möglich ist. Programm- und Leistungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8. SEI EIN GUTER MENSCH

Durch Akzeptieren dieser AGB verpflichtest Du Dich darüber hinaus dazu, ein guter Mensch zu sein. Dazu zählen unter anderem, aber nicht ausschliesslich, Verhaltensweisen wie die Folgenden:
Sei höflich. Nutze bei schriftlicher Konversation nicht zu viele Ausrufe- oder Fragezeichen. Oder gar GROSSBUCHSTABEN!!!!!!. Halte anderen die Tür auf. Es sei denn, die jeweilige Person ist noch sehr weit weg, in welchem Fall das Aufhalten der Tür nur hetzen würde. Finde etwas, das Dich glücklich macht und bleibe dieser Sache treu (zum Beispiel Gleitschirmfliegen), egal was andere darüber denken. Ausser Deine Leidenschaft hat negative Auswirkungen auf andere. Achte auf Dein Bauchgefühl und ignoriere niemals das, was sich "gesunder Menschenverstand" nennt. Bleibe am Ende von Rolltreppen nicht einfach stehen. Wirf Deinen Müll in die Mülltonne, nicht auf den Boden. Schaue nicht nur auf Dein Handy, wenn Du mit Freunden/Bekannten gemeinsam am Tisch sitzt. Belege mit Deinem Auto, Motorrad, Besen oder sonstigem Transportmittel nur einen Parkplatz, nicht zwei. Höre anderen Menschen zu. Sprich bei Online-Multiplayer-Duellen nicht über die Mütter oder Skills anderer Mitspieler, es geht um Spass, nicht ums Gewinnen. Stelle Deine Tasche in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht auf die Sitze. Setze Dich für die Rechte von Hauselfen ein. Und auch wenn der Knigge etwas anderes sagt: Wünsche Niesenden "Gesundheit", statt auf ihre Entschuldigung zu warten. Versuche, die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Wir tun das auch!

9. PREISE

  1. Die aktuellen Tarife bestimmen sich nach unseren Informationsorganen. Es kann notwendig sein, diese Preise zu ändern, sofern Beförderungstarife, geringe Teilnehmerzahl, Steuern oder öffentliche Abgaben eine Anpassung der Preise notwendig machen.
  2. Bei einer Änderung von mehr als 10% des Preises bist Du berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung durch ROBAIR vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die in den Informationsorganen bzw. in den Preislisten angegebenen Preise verstehen sich pro Person.
  4. Der Aufpreis der Schulung bei auswärts gekaufter Ausrüstung beträgt bis zu Fr. 1500.—
  5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

  1. Wir haften – mit Ausnahme der Haftungsausschlüsse – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich ROBAIR auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen ebendieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luft-, Eisenbahn-, Schiffsverkehr).
  2. Du bist Dir bewusst, dass die Teilnahme an einer Aktivität mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Gleitschirmen das Fahrwerk den Beinen von Pilot (und gegebenenfalls Passagier) entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung von ROBAIR für Körper- und Sachschäden, welche Dir während der Aktivität entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat die ROBAIR eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5‘000‘000.- (5 Millionen schweizer Franken) abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung der ROBAIR auf maximal diesen Betrag beschränkt.
  3. ROBAIR haftet explizit nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
    • Verschulden Deinerseits vor oder während der Vertragsdauer;
    • unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
    • höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches ROBAIR, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
  4. ROBAIR haftet darüber hinaus nicht für Schäden, die infolge leichten Verschuldens seitens von ROBAIR entstanden sind.
  5. Bitte beachte, dass wir für beschädigtes oder verloren gegangenes Material aus Deinem Besitz keine Haftung übernehmen können.

12. BEANSTANDUNGEN UND ABHILFEPFLICHT

  1. Leistungsstörungen sind sehr oft nicht voraussehbar. Du bist verpflichtet, ein solches Vorkommnis unverzüglich bei Eintreten der ROBAIR mitzuteilen, um Deine Ansprüche geltend zu machen und zu behalten; Du hast in diesem Sinne auch eine Abhilfepflicht.
  2. Sofern innert der dem Vertrag angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, bist Du berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Dir entstehenden Kosten werden Dir im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Vertrages und gegen Beleg von ROBAIR ersetzt, vorausgesetzt, Du hast den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt.
  3. Sofern Du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ROBAIR geltend machen willst, musst Du dies innert 30 Tagen nach Beanstandung schriftlich ROBAIR unterbreiten. Deiner Beanstandung sind die Bestätigung der ROBAIR und allfällige Beweismittel beizulegen.

13. EINREISEVORSCHRIFTEN

  1. Bei der Reiseausschreibung findest Du die Angaben über allfällige spezielle Pass- und Einreisevorschriften. Ansonsten wird vorausgesetzt, dass Du über einen 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültigen Schweizer Reisepass verfügst.
  2. Für das Vorhandensein gültiger Reiseausweise, Einreisevisa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften bist Du selber verantwortlich. Überprüfe vor der Abreise, ob Du alle notwendigen Dokumente auf Dir trägst. Solltest Du wegen fehlender gültiger Ausweise die Reise absagen müssen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
  3. ROBAIR macht Dich darauf aufmerksam, dass Du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist Dich ROBAIR ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

14. VERSICHERUNGEN

  1. Gleitschirmfliegen wird heute von den meisten NBU- Versicherungen sowie der SUVA als Nichtrisikosport eingestuft. Es ist somit von der üblichen Nichtberufsunfallversicherung gedeckt. Für eine ausreichende Versicherungsdeckung ist alleinig der Teilnehmer verantwortlich. Es besteht keine zusätzliche Unfallversicherung über die ROBAIR.
  2. Wir empfehlen Dir für die Dauer Deines Vertrages den Abschluss sämtlicher notwendigen Versicherung. Dies beinhaltet Gepäck-, Kranken-, Unfall-, Gleitschirmhaft- und Rückreisekostenversicherungen, o.ä.
  3. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen ROBAIR-Arrangements obligatorisch.
  4. Bei allen Reise-Arrangements ist eine REGA Gönnerschaft obligatorisch.

15.COOKIE POLICY

Cookies sind kleine Dateien, die im Browser auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden, während dieser unsere Website besucht. Cookies unterstützen die Funktionen unseres Angebots, indem sie Deine Eingaben für die Dauer einer Sitzung oder eines Bestellvorgangs bewahren und bestimmte Nutzereinstellungen speichern. Zudem helfen sie uns bei der Analyse der Nutzung unseres Angebots, um dieses für die Nutzer möglichst praktisch und effizient zu gestalten.
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16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Dir und ROBAIR ist schweizerisches Recht sowie die entsprechenden internationalen Abkommen anwendbar. Der Gerichtsstand richtet sich nach den Bestimmungen der Glarner Zivilprozessordnung (bei innerkantonalen Verhältnissen) und des Eidgenössischen Gerichtsstandsgesetzes (bei interkantonalen Verhältnissen).
Kunden aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten aus dem Passagierflug auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich die ROBAIR nicht auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.

Mollis, im April 2022

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